1) | In jedem Frühjahr, März/ April, wird die alljährliche Grabsteinüberprüfung nach den UVV 4.7 §7 der Gartenbau - Berufsgenossenschaft, Kassel, durchgeführt. Darüber hinaus wird eine erneute Kontrolle durchgeführt, wobei die nicht standfesten Grabsteine aus Sicherheitsgründen auf die Seite gelegt werden. |