Hinweise zu Zuwendungen für das Kirchspiel Langeneichstädt und die Kirchengemeinde Schnellroda-Albersroda |
Seit dem 01.01.2007 können Zuwendungen bis zu 20% des Bruttoentgeltes
steuerlich geltend gemacht werden, für kirchliche und diakonische Zuwendungen! |
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Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das
Unmögliche versucht werden. |
| | Hermann Hesse |
Liebe Geberinnen und Geber, die Kirche ist wie jede andere öffentliche Institution eine Körperschaft des öffentlichen Recht, d.h. Sie können durch Ihre Bereitschaft am kirchlichem Leben die Arbeit der Kirche vor Ort unterstützen. Da man in dem Wirrwarr von Spendenangeboten kaum erkennt wer denn eine Zuwendung dringend benötigt, gebe ich ein paar Hinweise. Es ist berechtigt, wenn wieder Gedanken kommen - jetzt wollen die auch noch Geld. Es ist aber so! Aber bei uns geht kein Cent in die Verwaltungsarbeit und sonst irgendwelche (Transfer-)
Gebühren. Jeder Cent wird dort eingesetzt wie Sie es bestimmen. = Zuwendungsbescheinigung zur Vorlage beim FA geben wir selbstverständlich (auf Anfrage) heraus. Lieber das Geld/ Zuwendung überweisen, denn so kann man glaubhaft die Höhe nachweisen. Barzuwendungen in die Büchse ist beim Absetzen nicht möglich.
Da in den letzten Jahren viele aus der Kirche ausgetreten oder verzogen sind möchten wir bitten, Ihre (ehemalige) Kirchengemeinde zu unterstützen = Kirche gehört in den Ort! Genauso gut ist das Einsetzen für Fördermittel. Es schlummern so Schätze, die kaum Beachtung finden. Wer kennt solche Fördertöpfe?? Bitte beachten Sie dazu auch diese Seite: “Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen” |
Es handelt sich bei der Kontoführung im “Kirchlichen Verwaltungsamt” um ein Gemeinschaftskonto. Sie bestimmen jedoch den Zweck für die jeweilige Kirchengemeinde selbst!
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Begünstigter: Kontonummer: BLZ: Kreditinstitut
Verwendungszweck: | Kirchliches Verwaltungsamt Merseburg (KVA) 15 50 10 50 27 35 06 01 90 Bank für Kirche und Diakonie Dortmund (KD-Bank)
RT 87: KSP Langeneichstädt + Zweck/ Kirchengemeinde
RT 93: KG Schnellroda-Albersroda + Zweck/ Kirchengemeinde Spenden sind steuerlich absetzungsfähig! |

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Südseite der Kirche St. Wenzel! Im Jahr 2007 konnten wir nur die Fenster der Kirche restaurieren. Leider hat es nicht so nach unseren Vorstellung mit dem Verfugen der Südseite
geklappt. Aufgeschoben ist bei uns nicht Aufgehoben! |
Welche Gemeinde hat welches Bauvorhaben: |
Niedereichstädt | besonders: Dachbalken, Kirchenmalerei und Elektrische Anlagen [theoretischer Zeitplan] |
Obereichstädt | Altar |
Niederwünsch | verschiedene kleine Bauvorhaben |
Oberwünsch | verschiedene kleine Bauvorhaben |
Oechlitz | Mockert-Orgel, Kircheninnenraum |
Albersroda |
Flügelaltar, für restaurierte Ladegast-Orgel |
Schnellroda | für restaurierte Gerhard-Orgel |
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